BGH kippt Ölpreisbindung für Gaspreise
Wie soeben entschieden dürfen Gaspreise nicht allein an die Entwicklung des Ölpreises gebunden werden. Die Entscheidung hat der Bundesgerichtshof soeben verkündet. Grund sei die unangemessener Benachteiligung der Kunden. Das nenne ich mal ein Urteil zum Wohle des VOLKES.
Gaskunden sowie der deutsche Bund der Energieverbraucher haben gegen diese Sondervertrags Klausel Klage eingereicht und auch gewonnen. Die überteuerten Gaspreise in der Vergangenheit waren rechtlich nicht in Ordnung. Viele von der Klausel betroffene Gaskunden können nun auf eine Rückzahlung spekulieren.


