BGH kippt Ölpreisbindung für Gaspreise
Wie soeben entschieden dürfen Gaspreise nicht allein an die Entwicklung des Ölpreises gebunden werden. Die Entscheidung hat der Bundesgerichtshof soeben verkündet. Grund sei die unangemessener Benachteiligung der Kunden. Das nenne ich mal ein Urteil zum Wohle des VOLKES.
{gas_pellets_square}Viele Kunden der RheinEnergie und der Sadtwerke Dreieich können sich vielleicht über üppige Rückzahlungen freuen. Per Richterbeschluss wurde entgültig festgelegt, dass einige Vertragsklauseln, die in diversen Sonderverträgen beinhaltet sind, nicht rechtens sind. Im Fall der beiden Energiversorger wurde in der Klausel geregelt, dass die Gaspreis-Anpassung anhand einer Formel in Verbindung mit dem Heizölpreis-Index vorgenommen wird.
Gaskunden sowie der deutsche Bund der Energieverbraucher haben gegen diese Sondervertrags Klausel Klage eingereicht und auch gewonnen. Die überteuerten Gaspreise in der Vergangenheit waren rechtlich nicht in Ordnung. Viele von der Klausel betroffene Gaskunden können nun auf eine Rückzahlung spekulieren.